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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02   

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https://dejure.org/2005,29082
OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02 (https://dejure.org/2005,29082)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.03.2005 - 4 L 111/02 (https://dejure.org/2005,29082)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. März 2005 - 4 L 111/02 (https://dejure.org/2005,29082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 113 II 1; ; BauGB § 130 I 1; ; BauGB § 130 II 1; ; BauGB § 242 IX; ; LSA-KAG § 6 I; ; LSA-KAG § 6 VI 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umdeutung von Beitrags- in Erschließungsbeitragsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Umdeutung eines Beitragsbescheids nach Ausbaurecht eines Anliegers in einem Erschließungsbeitragsbescheid; Anforderungen an die Heilung eines auf Grund des Nichtvorliegens einer entsprechenden Satzung im Zeitpunkt des Erlasses mangelhaften ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Indes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.08.1985 - BVerwG 8 C 120-122.83 -, KStZ 1986, 72) und des Senats (vgl. Urt. v. 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 -) geklärt, dass es von dem Grundsatz der "pfennig-genauen" Kostenermittlung dann eine Ausnahme gibt, wenn eine solche Kostenermittlung praktisch unmöglich oder nur mit unvernünftigem und deshalb unvertretbarem Aufwand möglich ist.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urt. v. 16.08.1985, a. a. O.) rechtfertigt dieser Umstand allerdings nicht den Schluss, die Gemeinde könne den Aufwand überhaupt nicht geltend machen.

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Kosten eines nach dem 03.10.1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung ist folglich nur dann zulässig, wenn entweder die ausgebaute Teileinrichtung oder die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 03.10.1990 in ihrer gesamten Ausdehnung nicht bereits fertiggestellt war (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Der Senat folgt insoweit der zum Erschließungsbeitragsrecht vertretenen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.11.1981 - BVerwG 8 C 14.81 -, BVerwGE 64, 218), wonach auch das In-Kraft-Treten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung bewirken kann, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt.
  • BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92

    Erschließungsbeitrag - Landesrecht - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Dies führt indes nicht zur Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.10.1993 - BVerwG 8 C 33.92 -, KStZ 1994, 72 ff.), der sich der erkennende Senat anschließt, muss ein Heranziehungsbescheid, der zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützt ist, gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 VwGO daraufhin überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang er mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalten werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Kosten eines nach dem 03.10.1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung ist folglich nur dann zulässig, wenn entweder die ausgebaute Teileinrichtung oder die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 03.10.1990 in ihrer gesamten Ausdehnung nicht bereits fertiggestellt war (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 2 L 233/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02
    Indes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.08.1985 - BVerwG 8 C 120-122.83 -, KStZ 1986, 72) und des Senats (vgl. Urt. v. 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 -) geklärt, dass es von dem Grundsatz der "pfennig-genauen" Kostenermittlung dann eine Ausnahme gibt, wenn eine solche Kostenermittlung praktisch unmöglich oder nur mit unvernünftigem und deshalb unvertretbarem Aufwand möglich ist.
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
    Dies gilt nach der jüngeren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts auch dann, wenn die Satzung sich keine Rückwirkung vor den Stichtag des 22. April 1999 zumisst (vgl. Beschl. v. 2. Dezember 2004 - 2 M 609/04 -, KNSA 2005/Nr. 436 S. 135; Urt. v. 17. März 2005 - 4 L 111/02 - s. auch Urteil der Kammer vom 16. August 2005 - 3 A 298/05 DE - noch offen gelassen in OVG LSA, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 -, JMBl. LSA 2003, 50, 53; Beschl. v. 15. November 2002 - 2 M 261/02 -, JMBl. 2003, 149, 153; Beschl. v. 21. Mai 2003 - 2 M 189/02 -, KNSA 2003/Nr. 455 S. 143).
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